ehemalige und aktuelle Bürgermeister/innen

Zusammenschluss zur Gemeinde Biebertal am 01. 12. 1970, + Frankenbach am 01. 12. 1977.… weiterlesen

Zusammenschluss zur Gemeinde Biebertal am 01. 12. 1970, + Frankenbach am 01. 12. 1977.… weiterlesen

Regelmäßig werden in den Biebertaler Nachrichten die Tagesordnungen der Ausschüsse bzw. der Gemeindevertretersitzungen abgedruckt. Aber was dahintersteckt, erfährt man nicht auf den ersten Blick. Dazu sind viele Klicks auf der Homepage der Gemeinde Biebertal erforderlich.
Ich muss zugeben, ich brauchte die Hilfe der Sachbearbeiterin … weiterlesen
Gegner suchen Argumente, Visionäre suchen Wege.
Typischerweise wird vom Ortsvorsteher zu den Sitzungen des Ortsbeirates eingeladen – meist einmal im Quartal … je nachdem, wie viele Themen anstehen, die es zu besprechen gibt. Zum Teil lädt auch das Hauptamt der Gemeinde ein, wie z.B. zu den Informationsabenden zur „offenen Liste“.
Im Laufe der Jahre (Amtsperiode sind 5 Jahre) haben wir mehrere Ortsbegehungen in der Gruppe unternommen und in Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern Themen zusammengetragen. Zudem kommen Fragen aus dem Rathaus und auch Bürger können die Ortsbeiratsmitglieder zu ihren Anliegen informieren oder während der öffentlichen Sitzungen ihre Anliegen vortragen.
Die Anliegen und Beschlüsse des Gremiums gehen dann als Protokoll der Sitzung zur Gemeindeverwaltung nach Rodheim … wo sie vom … weiterlesen
Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der … weiterlesen

Die Hessische Gemeindeordnung (HGO), die Hessische Landkreisordnung (HKO) und das Kommunalwahlgesetz (KWG) bilden die Hessische Kommunalverfassung.
Sie wird auch als Magistratsverfassung bezeichnet.
Die kommunale Demokratie ist auf Grund der größeren Nähe der Bürger zu den sich in den Gemeinden und Landkreisen stellenden politischen Fragen wesentlich „lebendiger“ ausgestaltet als auf der staatlichen Ebene.
Die Position eines kommunalen Spitzenbeamten, also eines Bürgermeisters bzw. Landrats, ist in jeglicher Hinsicht ein attraktives Amt.
Quelle: https://innen.hessen.de/kommunales/kommunalverfassung
siehe Justiz Online und Hessische Gemeindeordnung
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
siehe Justiz Online und Kommunalwahlrecht (Hessen)
Das Kommunalrecht gehört zu den wenigen Materien, in denen die Bundesländer die volle Gesetzgebungshoheit haben (Art. 70 ff. GG).
Als … weiterlesen
Ortsbeiräte werden bei der Kommunalwahl für 5 Jahre gewählt.
Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1. April nach der Wahl.
Zu Beginn einer neuen Wahlperiode konstituieren sich die Gremien jeweils neu.
Lesen Sie mehr unter Der Ortsbeirat

Dieter Synowzik
Am Großacker 8
35444 Bieberta
Ortsvorsteher

Dr. Alfons Lindemann
Bauroth 11
35444 Biebertal
stv. Ortsvorsteher

Dinah Duodu
Am Weidenborn 15
35444 Biebertal

Franziska Schäfer
Wiesenstraße 24
35444 Biebertal

Hans Ulm
Helenenstraße 12
35444 Biebertal

Klaus Bloch
Wilhelmstraße 6
35444 Biebertal
Ortsvorsteher

Steffen Jauernig
Frankenbacher Straße 21
35444 Biebertal
stv. Ortsvorsteher

Martina Klein
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

Gerd Wegel
Kirchstraße 34
35444 Biebertal

Berthold Bremer
Birkenweg 10
35444 Biebertal

Marie-Luise Sonneborn
Am Buchacker 3
35444 Biebertal
Ortsvorsteherin

Elke Lepper
Steinstraße

Siegfried Hauska


Sebastian Kleist

stv. Vorsitzender

Wolfgang Augst
(vorzeitig ausgeschieden)

Vorsitzender

Kathrin Gaidies


Johannes Laßman


Marie-Luise Sonneborn

stv. Vorsitzende

Dieter Synowzik

stv. Vorsitzender
Der Finanzausschuss behandelt federführend den gesamten Bereich der Finanzfragen der Gemeinde.

Wolfgang Lenz

Vorstizender

Gerd Wegel

stv. Vorsitzender

Thosten Cramer

stv. Vorsitzender

Siegfried Gröf


Sascha Lepper

stv. Vorsitzender

Inge Mohr


Caroline Pfaff

In der Hessischen Gemeindeordnung wird in § 9 Abs. 2 HGO ausdrücklich geregelt, dass der Gemeindevorstand in Städten als Magistrat bezeichnet wird.
Der Magistrat (lat. magistratus „Behörde“) ist in Deutschland ein Kollegialorgan an der Spitze der Verwaltung einer Stadt mit Magistratsverfassung. Seit 1993 findet in Hessen die Direktwahl der Bürgermeister statt (§ 39 Abs. 1a HGO).
In Gemeinden ohne Stadtrecht heißt das dem Magistrat entsprechende Organ Gemeindevorstand, die Stadträte heißen dort Beigeordnete.
Die ehrenamtlichen Stadträte und Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung für die Dauer der eigenen Wahlzeit, also für fünf Jahre gewählt.
Im Gegensatz zur Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) bleiben die Mitglieder des Gemeindevorstandes bis zur Wahl des neuen Gemeindevorstandes im Amt.

Patricia Ortmann
Rodheim
Mail: portmann@biebertal.de


Die Gemeindevertretung – auf dem Boden des § 71 der Hessische Gemeindeordnung (HGO) – ist besetzt mit
folgenden Vertretern der


Rainer Bodson
Gleiberter Str. 21
Rodheim
stv. Vorsitzender BUVE
(= Ausschuss Bauen, Umwelt, Verkehr und Energie)
Ortsvorsteher Rodheim-Bieber

Siegfried Hauska
Krofdorfer Str. 10
Vetzberg

Martina Klein
Kirchstr. 34
Bieber

Sebastian Kleist
Am Weidenborn 15
Fellingshausen
stv. Vorstitzender SKS
(= Ausschuss Sport-, Kultur- und Sozialausschuss)
stv. Fraktionsvorsitzender

Wolfgang Lenz
Am Buchacker 10
Königsberg
Tel: 06446 92 16 81
Vorsitzender HFA
(= Haupt- und Finanz-Ausschuss)
sv. Fraktionsvorsitzender

Fabio Lerch
Am Elisabethenpfad 1
Bieber
Schriftführer im
Ortsbeirat Rodheim-Bieber

Bruno Müller
Gartenstr. 8
Krumbach
stv. Fraktionsvorsitzender
stv. Ortsvorsteher Krumbach

Thomas Prochaszka
Jahnstr. 37
Frankenbach
Fraktionsvorsitzender

Gerd Wegel
Kirchstr. 34
Bieber
stv. Vorsitzender HFA
(= Haupt- und