Tag der offenen Tür bei der Feuerwehr

Der Andrang war um 17.00 noch enorm, die Schlangen vor den beiden Würstchenständen auch. Da musste man schon Geduld mitbringen. Das Trinken ging erheblich schneller. Einen guten Durstlöscher konnte man bei dem wunderbar warmen Wetter auch gebrauchen. Eine Weile hörten wir dem Blasorchester der Feuerwehr Reiskirchen zu. Auch anderere VertreterInnen von Feuerwehren aus den Nachbarorten nahmen an diesem Fest teil, das schon etwas ungewöhnlicher war als üblich.

Die Hüpfburg in Form eines Feuerwehr-Autos war schwer umlagert. Auch hier war warten angesagt. Viel schwieriger als es aussah, war der Bungee-Run in einer aufblasbaren Station in Form eines Küstenschiffes. Den nutzten die älteren Kinder. Schön, dass hier an sie gedacht wurde! Weiter oben im Gelände wurden wir bald verscheucht, denn ein Kranfahrzeug wollte ein genormtes Modul aufladen, in diesem Fall einen Kasten, der bei der Bekämpfung von Waldbränden eingesetzt wird.


Innen staunten wir über den riesigen Raum mit Spinden. Es sind 100. Genutzt werden derzeit 54, 10% von Frauen. Aber man möchte die Anzahl der freiwilligen Feuerwehrleute gerne steigern. Vom Tour Guide Stefan Holler bekamen wir eine persönliche Führung, da gerade kein weiterer Bedarf bestand.
Immer noch sind 90% aller Feuerwehrleute Freiwillige. Nur in Großstädten (ab 100 000 Einwohnern) gibt es Berufsfeuerwehrleute. In Städten über 50000 Einwohnern werden zumindest einige Tätigkeiten von städtischen Angestellten erledigt. Aber so groß ist Biebertal ja nicht. Also erfolgt alle Arbeit auf freiwilliger, d.h. auch unbezahlter Grundlage.

Gemäß dem Brandschutz-Hilfeleistungs-Gesetz müssen Feuerwehrleute im Einsatzfall von der Arbeit freigestellt werden. Ihre Vergütung muss weiter gezahlt werden. Die Unternehmen können sich dieses Geld jedoch von der Gemeinde zurück holen.
Vor 1970 waren die Feuerwehrleute in privatrechtlichen Vereinen organisiert, später wurden daraus die Fördervereine. Nach dem Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland liegt die Zuständigkeit für den Brandschutz bei den 16 Bundesländern. Die Gemeinden müssen Feuerwehreinrichtungen erstellen, wie sie der Gemeindegröße entsprechen. Die Freiwilligen sind über die Unfallkasse Hessen versichert. Wehrführer sind oft Ehrenbeamte*).

Auf der Fahrt zum Einsatzort am Dünsberg

Passend zum Tag der offenen Tür fanden während unserer zweistündigen Anwesenheit zwei Einsätze statt. Ein Brand in Krofdorf und ein Einsatz auf dem Dünsberg, vermutlich ein Unfall.

In den Gemeinden gibt es alle 100m einen Hydranten, so dass im Bedarfsfall genügend Wasser zur Verfügung steht.

Stefan Holler ist der zweite Stellvertreter des Wehrführers. Im Wechsel ist er auch Einsatzleiter vom Dienst. Er „brennt“ für die Feuerwehr, bei der er seit seinem 13. Lebensjahr aktiv ist. Mittlerweile hat er die 60 überschritten, darf also nicht mehr zu Einsätzen fahren, aber hinter den Kulissen gibt es genügend Arbeit. Mit 70 Jahren ist dann allerdings ganz Schluss. Wir bedanken uns für seine inspirierende Führung!

Fotos und Video Winfried Senger

Juraforum.de/Lexikon/Ehrenbeamter

Was ich nicht wusste: In § 10 Absatz (4) des Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – HBKG) steht folgender Satz:
Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18. Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden.
Innen.hessen.de Brandschutz pdf

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