Ortsbeiratswahl – Neu: offene Liste in Biebertal

Während der letzten Wahlperiode 2016-2021 hatte es – in Ermangelung von Parteigenossen, die sich zur Wahl hätten aufstellen lassen können – keinen Ortsbeirat in Vetzberg gegeben.
Nun können in Biebertal bei dieser Wahl 2021 zum ersten Mal auch parteilich ungebundene Bürger für einen Sitz im Ortbeirat kandidieren.
Bei Infoveranstaltungen in den Ortsteilen ging es zunächst um Aufklärung, was eine „offene Liste“ ist, wer ab wann auf die Liste kann und wie die Fristen sind, die eingehalten werden müssen, um dem Wahlgesetz zu genügen. „Danach muss sich jemand finden, der den Hut aufsetzt und so eine Liste organisiert“, erklärte Patricia Ortmann in einem Artikel im Gießener Anzeiger vom 11.07.2020.
Ab Oktober wurden dann in allen Ortsteilen konstituierende Sitzung durchgeführt, … weiterlesen

(un)typische? Erfahrungen als Ortsbeirat 2016-2021

Gegner suchen Argumente, Visionäre suchen Wege.

Typischerweise wird vom Ortsvorsteher zu den Sitzungen des Ortsbeirates eingeladen – meist einmal im Quartal … je nachdem, wie viele Themen anstehen, die es zu besprechen gibt. Zum Teil lädt auch das Hauptamt der Gemeinde ein, wie z.B. zu den Informationsabenden zur „offenen Liste“.

Im Laufe der Jahre (Amtsperiode sind 5 Jahre) haben wir mehrere Ortsbegehungen in der Gruppe unternommen und in Gesprächen mit den Bürgerinnen und Bürgern Themen zusammengetragen. Zudem kommen Fragen aus dem Rathaus und auch Bürger können die Ortsbeiratsmitglieder zu ihren Anliegen informieren oder während der öffentlichen Sitzungen ihre Anliegen vortragen.
Die Anliegen und Beschlüsse des Gremiums gehen dann als Protokoll der Sitzung zur Gemeindeverwaltung nach Rodheim … wo sie vom … weiterlesen

Der Ortsbeirat – beratendes Organ

Der Ortsbeirat ist ein (beratendes) Verwaltungsorgan in deutschen Städten oder Gemeinden.
(Dazu schreibt die Bundeszentrale für politische Bildung)
Das Gremium soll die Interessen der Orts- oder Stadtteile gegenüber der gesamtgemeindlichen Verwaltung und dem Hauptorgan der jeweiligen Gemeinde, dem Gemeinderat vertreten.
Die innere Verfassung der Gemeinden und die Aufgaben von Ortsbeiräten sind in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

In Hessen können die Städte und Gemeinden nach § 82 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) durch Beschluss der Gemeindevertretung für ihr Gebiet Ortsbezirke bilden. Die Einrichtung und Abgrenzung der Ortsbezirke wird in der Hauptsatzung der Gemeinde geregelt. In jedem Ortsbezirk wird ein Ortsbeirat gewählt, der Vorsitzende ist der Ortsvorsteher. Dieser wird in der ersten Sitzung nach der Wahl aus der Mitte der … weiterlesen