Der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) ist in hessischen Kommunen ein zentraler, nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) häufig obligatorischer Ausschuss der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung. Er fungiert als vorbereitendes Gremium für wichtige Entscheidungen, insbesondere im finanziellen und strategischen Bereich.
Die Aufgaben des Haupt- und Finanzausschusses in Hessen umfassen im Wesentlichen:
– Berichtspflicht: Er berichtet der Gemeindevertretung über die Beratungsergebnisse.
– Vorberatung von Haushaltsfragen: Er berät federführend den Haushaltsplanentwurf, Nachtragshaushalte und alle finanziell relevanten Vorlagen, bevor sie in der Gemeindevertretung beschlossen werden.
– Wirtschaftsführung: Der Ausschuss behandelt Themen der allgemeinen Finanzwirtschaft der Gemeinde, Steuerangelegenheiten, Finanzmarktregulierung und Investitionsvorhaben.
– Koordinierung: Er dient der Koordinierung und Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Fachbereiche betreffen.
– Entscheidungsfindung bei Diskrepanzen: Bei abweichenden Beschlüssen aus verschiedenen Fachausschüssen zur selben Angelegenheit entscheidet der HFA oft darüber, welcher Empfehlung gefolgt werden soll.
– Personelle und organisatorische Angelegenheiten: Der Ausschuss befasst sich oft mit grundlegenden Angelegenheiten der Verwaltungsorganisation und Personalpolitik, da er in vielen Kommunen auch die Funktionen eines Hauptausschusses wahrnimmt.
Der HFA hat in der Regel eine Schlüsselrolle bei der Vorbereitung, da er die Bündelung von Fachkompetenz in Finanz- und Verwaltungsfragen sicherstellt.
Rainer Lizon
FW
Vorsitzender
Peter Pilger
SPD
- stellv. Vorsitzender
Siegfried Gröf
Bündnis 90/Die Grünen
2. stellv. Vorsitzender
Tim Wirth
CDU
3. stellv. Vorsitzender
Felix Koop
FDP
4. stellv. Vorsitzender (ausgeschieden)
Inge Mohr
FW
Sascha Lepper
FW
Siegfried Hauska
SPD
